Rechtsprechung
   FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,50636
FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18 (https://dejure.org/2020,50636)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2020 - 4 K 832/18 (https://dejure.org/2020,50636)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2020 - 4 K 832/18 (https://dejure.org/2020,50636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,50636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 AStG, § 8 AStG, § 18 AStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AStG § 7 ; AStG § 8 ; AStG § 18
    Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung i.S.d. § 18 Abs. 3 AStG besteht unabhängig davon, ob die Hinzurechnungsbesteuerung tatsächlich eingreift.

  • rechtsportal.de

    AStG § 7 ; AStG § 8 ; AStG § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für ausländische Gesellschaften

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung für ausländische Gesellschaften

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18
    Zu den objektiven Anhaltspunkten für eine tatsächliche Ansiedelung gehören eine stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben des Ansässigkeitsstaates, die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung und das Vorhandensein von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen sowie der Umstand, dass die wesentlichen, den Unternehmensgegenstand charakterisierenden unternehmerischen Entscheidungen durch die ausländische Gesellschaft selbst getroffen werden (EuGH-Urteil vom 12. September 2006 C-196/04 "Cadburry Sweppes", DStR 2006, 1686; BFH-Urteil vom 13. Juni 2018 I R 94/15, BFH/NV 2018, 1303; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. November 2015 10 K 1410/12 F, EFG 2016, 453).

    Vom Grundsatz her ist die Hinzurechnungsbesteuerung europarechtlich anerkannt (vgl. Art. 7 ATAD-Richtlinie 2016/1164/EU, ABl L 193 und EuGH-Urteil vom 12. September 2006 C-196/04 "Cadburry Sweppes", DStR 2006, 1686).

    Die nationale Hinzurechnungsbesteuerung ist jedoch, soweit man die Sachverhalte als vergleichbar ansieht, nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt, wenn sie so ausgestaltet ist, dass sie sich speziell auf rein künstliche Gestaltungen bezieht (EuGH-Urteil vom 12. September 2006 C-196/04 "Cadburry Sweppes", DStR 2006, 1686).

  • BFH, 22.05.2019 - I R 11/19

    Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18
    Auch sonst lässt sich der neuesten BFH-Rechtsprechung kein Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung entnehmen (BFH-Urteil vom 22. Mai 2019 I R 11/19, BFH/NV 2019, 1376).
  • FG Münster, 20.11.2015 - 10 K 1410/12

    Voraussetzung einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf Zypern

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18
    Zu den objektiven Anhaltspunkten für eine tatsächliche Ansiedelung gehören eine stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben des Ansässigkeitsstaates, die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung und das Vorhandensein von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen sowie der Umstand, dass die wesentlichen, den Unternehmensgegenstand charakterisierenden unternehmerischen Entscheidungen durch die ausländische Gesellschaft selbst getroffen werden (EuGH-Urteil vom 12. September 2006 C-196/04 "Cadburry Sweppes", DStR 2006, 1686; BFH-Urteil vom 13. Juni 2018 I R 94/15, BFH/NV 2018, 1303; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. November 2015 10 K 1410/12 F, EFG 2016, 453).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-504/16

    Deister Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung -

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18
    Der EuGH moniert insoweit lediglich die unwiderlegliche Vermutung, die zum Ausschluss der vollständigen oder teilweisen Entlastung führt (EuGH-Urteil vom 20. Dezember 2017 C-613/16 und C-504/16 "Deister Holding und Juhler Holding", DStR 2018, 119).
  • BFH, 13.06.2018 - I R 94/15

    Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis - verdeckte

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18
    Zu den objektiven Anhaltspunkten für eine tatsächliche Ansiedelung gehören eine stabile und kontinuierliche Teilnahme am Wirtschaftsleben des Ansässigkeitsstaates, die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung und das Vorhandensein von Geschäftsräumen, Personal und Ausrüstungsgegenständen sowie der Umstand, dass die wesentlichen, den Unternehmensgegenstand charakterisierenden unternehmerischen Entscheidungen durch die ausländische Gesellschaft selbst getroffen werden (EuGH-Urteil vom 12. September 2006 C-196/04 "Cadburry Sweppes", DStR 2006, 1686; BFH-Urteil vom 13. Juni 2018 I R 94/15, BFH/NV 2018, 1303; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20. November 2015 10 K 1410/12 F, EFG 2016, 453).
  • BFH, 11.03.2015 - I R 10/14

    Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs.

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2020 - 4 K 832/18
    Auch aus der neueren Rechtsprechung des BFH ergibt sich nicht, dass schon aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Kürzung der Gewerbesteuer oder eine Anrechnung auf die Gewerbesteuer geboten wäre (BFH-Urteil vom 11. März 2015 I R 10/14, BStBl II 2015, 1049).
  • FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1466/19

    Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs.

    Dies gelte auch, wenn sich die Steuerpflichtigen auf § 15 Abs. 6 AStG berufen könnten (unter Bezugnahme auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12.11.2020 4 K 832/18).
  • FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1419/19

    Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs.

    Dies gelte auch, wenn sich die Steuerpflichtigen auf § 15 Abs. 6 AStG berufen könnten (unter Bezugnahme auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12.11.2020 4 K 832/18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht